Der nächste NRW-Landeswettbewerb “Jugend jazzt” findet statt am 27. / 28. Januar 2018 in der Musikschule Dortmund und ist ausgeschrieben in den Kategorien “Jazzorchester” und “Solo”. Zugelassen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die nach dem 28.01.1993 geboren sind. Auf Antrag können ältere Aushilfen zugelassen werden. Jugendliche, die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Anmeldeschluss ist der 15. Dezember 2017.
In der Solowertung werden erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 50,- bis zu 100,- Euro vergeben, bei den Jazzorchestern von 90,- bis zu 400,- Euro. Die besten Solisten der Orchester können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden. Die „Werner Richard - Dr. Carl Dörken Stiftung“ stellt Förderpreise für herausragende Leistungen in Höhe von je 300,- Euro für Jazzorchester sowie je 100,- Euro für den besten Solisten der jeweiligen Altersgruppe zur Verfügung.
Die Preisträger werden in einem Konzert am 16. Februar 2018 im Dortmunder Jazzclub “domicil” vorgestellt. Sie können zur Teilnahme in das JugendJazzOrchester Nordrhein-Westfalen eingeladen werden. Das Jazzorchester, das von der Jury als beste Formation des Wettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bundesbegegnung “Jugend jazzt” 2018 in Frankfurt.
Ausschreibung und Anmeldeformulare sind als Download hier erhältlich.