Aus­schrei­bung 35. NRW-Lan­des­wett­be­werb “Jugend jazzt”

Der näch­ste NRW-Lan­des­wett­be­werb “Jugend jazzt” fin­det statt am 1./2. Febru­ar 2020 in der Musik­schu­le Dort­mund und ist aus­ge­schrie­ben in den Kate­go­rien „Solo“ und „Jazz­or­che­ster“.

Für die Solo­ka­te­go­rie sind Mit­wir­ken­de mit Erst­wohn­sitz in Nord­rhein-West­fa­len zuge­las­sen, die nach dem 02.02.1995 gebo­ren sind. Jugend­li­che, die in einer musi­ka­li­schen Aus­bil­dung (Voll­stu­di­um) oder in der musi­ka­li­schen Berufs­pra­xis ste­hen, sind von der Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen. Das Wett­be­werbs­pro­gramm unter­liegt kei­nen sti­li­sti­schen Beschrän­kun­gen. Jeder Teil­neh­mer soll­te die Musik vor­tra­gen, die er mag. Unver­zicht­ba­rer Bestand­teil des Vor­trags ist die Impro­vi­sa­ti­on. Die Jury freut sich auf kom­mu­ni­ka­ti­ve und ori­gi­nel­le Beiträge.

Für die Wer­tun­gen in der Kate­go­rie Jazz­or­che­ster kön­nen sich Big Bands bewer­ben, deren Mit­glie­der ihren Erst­wohn­sitz in Nord­rhein-West­fa­len ange­mel­det haben, nach dem 02.02.1995 gebo­ren sind und nicht in einer musi­ka­li­schen Berufs­pra­xis ste­hen. Da es sich um einen Jugend­wett­be­werb han­delt, sind Nicht-Laien und Mit­spie­ler, die vor dem 02.02.1995 gebo­ren sind, grund­sätz­lich nicht zuge­las­sen. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Jazz­or­che­ster aller Stil­be­rei­che und Beset­zungs­va­ri­an­ten. So genann­te „Aus­wahl­or­che­ster“ sind von der Teil­nah­me ausgeschlossen.

Anmel­de­schluss ist der 15. Dezem­ber 2019.

In der Solo­ka­te­go­rie wer­den erste, zwei­te und drit­te Prei­se in Höhe von 50 bis zu 100 Euro ver­ge­ben, bei den Jazz­or­che­stern von 50 bis zu 400 Euro. Die besten Soli­sten und Soli­stin­nen der Orche­ster kön­nen mit Son­der­prei­sen aus­ge­zeich­net werden.

Die „Wer­ner Richard - Dr. Carl Dör­ken Stif­tung“ stellt För­der­prei­se für her­aus­ra­gen­de Lei­stun­gen in Höhe von je 300 Euro für Jazz­or­che­ster sowie je 100 Euro für den besten Soli­sten oder die beste Soli­stin der jewei­li­gen Alters­grup­pe zur Verfügung.

Das Jazz­or­che­ster, das von der Jury als beste For­ma­ti­on des Wett­be­werbs bestimmt wird, erhält die Emp­feh­lung zur Bun­des­be­geg­nung „Jugend jazzt“ im Mai 2020 in Hamburg.

Preis­trä­ger und Preis­trä­ge­rin­nen der ein­zel­nen Kate­go­rien wer­den in einem Kon­zert am 28. Febru­ar 2020 im Dort­mun­der Jazz­club ’domic­il’, Han­sastr. 7-11, vorgestellt.
Tickets unter: www.domicil-dortmund.de

Aus­schrei­bung und Anmel­de­for­mu­la­re sind als Down­load hier erhältlich.

Der Lan­des­wett­be­werb „Jugend jazzt” steht in der Trä­ger­schaft des Lan­des­mu­sik­rats NRW und wird durch­ge­führt in Koope­ra­ti­on mit der Musik­schu­le Dort­mund und dem Jazz­club “domic­il”. Der Wett­be­werb wird geför­dert vom Mini­ste­ri­um für Kul­tur und Wis­sen­schaft des Lan­des NRW sowie durch die „Wer­ner Richard - Dr. Carl Dör­ken Stiftung“.